Taschengeld oder Jugendlohn

Taschengeld? Wieviel und ab wann?

Pro Juventute rät Eltern, die Sackgeldhöhe nach den Empfehlungen der Budgetberatung Schweiz zu handhaben. Diese Empfehlungen sind:

1. Schuljahr: Fr. 1.– pro Woche
2. Schuljahr: Fr. 2.– pro Woche
3. Schuljahr: Fr. 3.– pro Woche
4. Schuljahr: Fr. 4.– pro Woche
5. und 6. Schuljahr: Fr. 25.– bis Fr. 30.– pro Monat
7. und 8. Schuljahr: Fr. 30.– bis Fr. 40.– pro Monat
9. und 10. Schuljahr: Fr. 40.– bis Fr. 50.– pro Monat
ab dem 11. Schuljahr: Fr. 50.– bis Fr. 80.– pro Monat

Sackgeld gibt einem Kind die Möglichkeit, das Kaufen und das Verzichten innerhalb der Gesellschaft nach und nach zu üben. Dabei ist dieses Geld für Ausgaben bestimmt, die am ehesten unter dem Begriff «Vergnügen» zusammenfasst werden können. Die Verwendungszwecke von Sackgeld sind denn auch von Kind zu Kind sehr unterschiedlich.

Es macht Sinn, Sackgeld bereits ab dem 1. Schuljahr zu geben – auch wenn es sich dabei um einen sehr kleinen wöchentlichen Betrag handelt. Ein «zu früh» oder «zu spät» gibt es nicht. Wenn Kinder während ihrer obligatorischen Schulzeit aber keine Möglichkeit erhalten, das Geldausgeben zu üben, dann fehlt ihnen diese Erfahrung später, die sehr hilfreich ist, um mit dem ersten eigenen Lohn klar zu kommen.

mehr Informationen: http://www.projuventute.ch/Finanzkompetenz.3034.0.html

Was ist Jugendlohn®?

Das Prinzip des Jugendlohns ist einfach: Jugendliche erhalten früh – empfohlen wird der Beginn mit 12 Jahren – einen fixen monatlichen Betrag, von dem sie grössere Teile ihrer Lebenskosten selbstverantwortlich finanzieren. Im Jugendlohn enthalten sind alle Bereiche, für welche die Eltern dem Kind die Kompetenzen übergeben.

Mit dem Jugendlohn werden Kompetenzen und Verantwortung zwischen Eltern und Jugendlichen geregelt für

  • die notwendigen Lebenskosten der Jugendlichen (Kleider, Coiffeur,  Velo, Handy, Sport, Freizeit etc.)
  • weitere Lebensbereiche der Jugendlichen (Zimmer, Schule etc.) sowie das Zusammenleben in der Familie.

Jugendlohn fördert die Selbstverantwortung und die Selbständigkeit der Jugendlichen. Das Vertrauen der Eltern in die Fähigkeiten ihres Kindes ist eine notwendige Voraussetzung für die Einführung.

Der Jugendlohn beinhaltet nur Kosten, die von der Familie ohnehin getragen werden. Er soll den bisherigen Ausgaben der Eltern für das Kind sowie dem aktuellen Lebensstandard und dem Familienbudget entsprechen. Das Modell eignet sich deshalb für Familien aller Einkommensklassen.

Das Modell Jugendlohn® ist eine im Schweizerischen Markenregister eingetragene, geschützte Marke, die vom Psychologen und Familientherapeuten Urs Abt entwickelt wurde und heute vom Verein Jugendlohn getragen wird.

2014 führte das Kompetenzzentrum Prävention und Gesundheit der Hochschule Luzern mit einer Elternbefragung eine erste wissenschaftliche Evaluation der Wirksamkeit von Jugendlohn  durch.

http://www.jugendlohn.ch/