Taschengeld? Wieviel und ab wann?
Was ist Jugendlohn®?
Das Prinzip des Jugendlohns ist einfach: Jugendliche erhalten früh – empfohlen wird der Beginn mit 12 Jahren – einen fixen monatlichen Betrag, von dem sie grössere Teile ihrer Lebenskosten selbstverantwortlich finanzieren. Im Jugendlohn enthalten sind alle Bereiche, für welche die Eltern dem Kind die Kompetenzen übergeben.
Mit dem Jugendlohn werden Kompetenzen und Verantwortung zwischen Eltern und Jugendlichen geregelt für
- die notwendigen Lebenskosten der Jugendlichen (Kleider, Coiffeur, Velo, Handy, Sport, Freizeit etc.)
- weitere Lebensbereiche der Jugendlichen (Zimmer, Schule etc.) sowie das Zusammenleben in der Familie.
Jugendlohn fördert die Selbstverantwortung und die Selbständigkeit der Jugendlichen. Das Vertrauen der Eltern in die Fähigkeiten ihres Kindes ist eine notwendige Voraussetzung für die Einführung.
Der Jugendlohn beinhaltet nur Kosten, die von der Familie ohnehin getragen werden. Er soll den bisherigen Ausgaben der Eltern für das Kind sowie dem aktuellen Lebensstandard und dem Familienbudget entsprechen. Das Modell eignet sich deshalb für Familien aller Einkommensklassen.
Das Modell Jugendlohn® ist eine im Schweizerischen Markenregister eingetragene, geschützte Marke, die vom Psychologen und Familientherapeuten Urs Abt entwickelt wurde und heute vom Verein Jugendlohn getragen wird.
2014 führte das Kompetenzzentrum Prävention und Gesundheit der Hochschule Luzern mit einer Elternbefragung eine erste wissenschaftliche Evaluation der Wirksamkeit von Jugendlohn durch.